Was besagt die ASR A2.2 für den Brandschutz?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie regeln verbindlich die Ausstattung von Arbeitsstätten mit geeigneten Feuerlöschern. Zudem definieren sie die Notwendigkeit und den Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen. Die praxisnahe Übung mit dem Feuerlöscher ist ein zentraler Bestandteil dieser Vorschrift, welche durch moderne VR-Brandschutztrainings sicher und effizient erfüllt werden kann.