Brandschutzausbildung für Unternehmen

Im Brandfall bestehen Gefahren für die Mitarbeiter/innen und die Kunden. Zusätzlich können Haftungsrisiken existenzbedrohende Folgen haben. Aus diesen Gründen sollten vorsorglich Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu verhindern.

Vorbeugender Brandschutz
Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, d. h. Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches muss regelmäßig geschult und unterwiesen werden.

Die brandschutzrechtlichen Vorschriften, Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrfall sollen allen Mitarbeitern/innen bekannt sein und konsequent beachtet werden. Zu diesem Zweck sind regelmäßig Mitarbeiterunterweisungen durchzuführen.

Ausbildungspflicht:
Mindestens jährlich sind Mitarbeiter/innen über den Brandschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es empfehlenswert, dass alle Mitarbeiter/innen an den Schulungen teilnehmen und auch im Umgang mit den Feuerlöschern unterwiesen werden.

Unternehmerpflicht:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen. Die Unterweisung muss gewissen Standards entsprechen und muss dokumentiert werden.
(§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1; ASR A2.2; § 4 ArbStättV; BGR 133).

Moderne Ausbildung per e-learning und virtuellem Feuerlöschtrainer

In Kooperation mit der 4dlernen GmbH können Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber die jährlich Schulungspflicht mittels e-learning durchführen und das effizient und kostengünstig. Das Training mit dem virtuellen Feuerlöschtrainer kann direkt vor Ort bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden.